Der Anwalt fuhr grobes Geschütz auf. Er sprach von «geschäftsschädigenden Informationen», von «Verletzung der Persönlichkeit ohne ersichtlichen Grund» und von einem «schweren Verstoss gegen das Gesetz». Der Anwalt schrieb im Auftrag der Carrosserie Erwin Bleuer in Studen BE. Geschäftsführer Rino Wyssbrod hatte am 7. Juni von einem Geschäftspartner erfahren, dass Moneyhouse (siehe Kasten) per E-Mail eine negative Meldung über die Kreditwürdigkeit der Karrosseriewerkstatt verbreitet hatte.
Das E-Mail begann mit «Veränderung im Zahlungsverhalten der Erwin Bleuer AG» und war mit einem Warndreieck mit Ausrufezeichen bebildert. Wyssbrod erschrak, denn weiter hiess es: «Wie pünktlich zahlt die Firma Erwin Bleuer AG derzeit ihre Rechnungen»? Es gebe neue Informationen zum Zahlungsverhalten der Firma, und dieses habe sich «in den letzten Monaten spürbar verändert».
Als Wyssbrod die Moneyhouse-Datenbank im Internet konsultierte, sah er, dass dort der gleiche warnende Spruch aufgeschaltet war. Wyssbrod schaltete einen Anwalt ein – und Moneyhouse etfernte den Eintrag. Moneyhouse schrieb Wyssbrod: «Die Meldung enthält keine Wertung.» Das Zahlungsverhalten könne sich «entweder positiv oder negativ verändert haben».
Doch gesamthaft betrachtet konnte der Eintrag unter diesen Umständen nur als Warnung aufgefasst werden. Das zeigen auch die übrigen Reaktionen, die bei der Erwin Bleuer eingingen. Tatsache ist aber, dass die Firma ihre Rechnungen stets pünktlich zahlt und keine Betreibungen hat. An ihrer Bonität gibt es keine Zweifel.
Moneyhouse will Daten verkaufen
Der Clou an solchen Meldungen zum Zahlungsverhalten: Wer Details zur Kreditwürdigkeit der betroffenen Firmen will, wird von Moneyhouse aufgefordert, bei ihr Daten zu kaufen. Diese Daten stammen von Dun & Bradstreet (D & B). Das ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Angaben zum Zahlungsverhalten von Unternehmen sammelt und damit Aussagen zu deren Kreditwürdigkeit machen kann.
D & B sagt, sie könne «Zahlungstrends» erkennen, weil sie Firmen auffordert, ihr zu melden, wie schnell bzw. pünktlich Geschäftspartner ihre Rechnungen zahlen. Die Daten aus diesem «Zahlungserfahrungspool» würden anonymisiert verarbeitet.
D & B distanziert sich aber vom Vorgehen von Moneyhouse. Man habe interveniert und die Meldungstexte anpassen lassen. «Auch wir haben bemerkt, dass Moneyhouse in der Vergangenheit teilweise Formulierungen verwendete, die negativ verstanden werden konnten.» Moneyhouse schreibt: «Die Meldungen und Texte, welche Moneyhouse anzeigt, waren und sind Dun & Bradstreet seit Publizierung bekannt.»
Aktuell veröffentlicht Moneyhouse unzählige Meldungen, etwa: «Wie zahlt die Firma XY ihre Rechnungen?» Und: D & B «stuft die Bonität der Firma XY neu ein» oder «Neuer Betreibungsauszug verfügbar». Dahinter steckt immer auch ein kommerzielles Interesse: Wer Details will, muss bei Moneyhouse die D & B-Daten kaufen.
Service: Moneyhouse muss falsche Daten korrigieren
Moneyhouse.ch trägt eine Fülle von Daten über Firmen und Einzelpersonen zusammen und verknüpft sie. Einige Angaben stammen aus dem öffentlich zugänglichen Handelsregister. Beispiel: Bei Firmen werden alle im Handelsregister eingetragenen Personen aufgezählt. Diese kann man anklicken, und man erfährt, ob sie in weiteren Unternehmen im Verwaltungsrat sitzen oder sassen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2008 entschieden, dass sich Firmen oder Personen nicht komplett aus dem Moneyhouse-Verzeichnis löschen lassen können. Betroffene haben aber einen Anspruch darauf, dass Fehler korrigiert werden. Kann eine Firma nachweisen, dass sie wegen falscher Daten einen Nachteil erlitten hat, hat sie Anspruch auf Schadenersatz.