Die Industrie redet in den Rückrufen an Schweizer Autobesitzer um den heissen Brei herum: «Nicht optimal» funktionierende Bestandteile könnten allenfalls zur «Beschädigung» des Autos führen. Solche Aufrufe werden gern als «Serviceaktion» geschönt. Im Klartext geht es indes um defekte Kupplungen, Motorhauben, die sich von selbst öffnen, beschädigte Spurstangen, brechende Radaufhängungen oder Brandgefahr.

Seit in der EU vor über zwei Jahren die Richtlinie «Produktesicherheit» in Kraft getreten ist, müssen Hersteller Mängel von sich aus melden.


Unvollständige Rückrufliste

In der Schweiz ist ein solches Gesetz erst in Vorbereitung (siehe K-Tipp 7/06). Der TCS kritisiert, dass der Schutz der Konsumenten auch mit dem neuen Gesetz schlechter sein werde als im übrigen Europa.

Ein schwacher Trost: Die Autoimporteure veröffentlichen inzwischen für die Schweiz eine freiwillige, aber unvollständige Liste mit Rückrufen, auf die der K-Tipp regelmässig verweist (siehe Seite 29). Diese Liste wird immer länger, ältere Aktionen sind noch nicht abgeschlossen, neue kommen dazu (siehe www. auto-schweiz.ch). Erschreckender Rekord: Aktuell rufen in der Schweiz 40 Hersteller über 300 Modelle mit weit über 300 000 Fahrzeugen zurück.

(ohs)