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K-Tipp 20/2019
26.11.2019
Letzte Aktualisierung:
04.12.2019
04.12.2019
Nein.Sie können den Vertrag auch nur mit zwei Kindern abschliessen. Er gilt dann nur für diese zwei Kinder. Da der Verzicht aufs Erbe freiwillig ist, können Sie das jüngste Kind nicht dazu zwingen. Der Vertrag muss beim Notar beurkundet werden, damit er gültig ist.
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