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17.06.2020
Nein. Die Eltern würden nur dann haften, wenn der Unfall darauf zurückzuführen wäre, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Das war hier aber nicht der Fall. Denn ein 14-jähriges Kind muss beim Velofahren nicht beaufsichtigt werden. Folge: Haftpflichtig ist das Mädchen, nicht die Eltern.
Wenn das Mädchen über seine Eltern nicht versichert ist, können Sie Ihren Schaden beim Nationalen Garantiefonds anmelden (Tel. 0800 831 831, E-Mail info@nbi-ngf.ch). Dieser übernimmt die durch nicht versicherte Velofahrer verursachten Schäden und nimmt anschliessend allenfalls Rückgriff auf den Schadenverursacher. Der Garantiefonds zahlt aber nur, soweit Ihre Autoversicherung nicht für den Schaden aufkommt. Und es wird ein Polizeiprotokoll verlangt.
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