Inhalt
K-Tipp 01/2023
17.01.2023
Letzte Aktualisierung:
18.01.2023
18.01.2023
Nein. SBB-Kunden haben keine Entschädigung zugut, wenn sie wegen einer Zugverspätung beispielsweise einen Flug, ein Konzert oder eine Prüfung verpassen. Betroffene können höchstens einen Teil des Billettpreises zurückverlangen – allerdings nur, wenn der Zug mehr als eine Stunde verspätet war.
Weitere Informationen zu den Rechten von Fahrgästen bei Zugverspätungen finden Sie im Internet auf www.sbb.ch.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden