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K-Tipp 9/2006
01.05.2006
Nein. Wenn Ihr Vermieter Ihre persönlichen Daten wie Namen und Telefonnummer veröffentlichen will, muss er vorgängig Ihre ausdrückliche Zustimmung einholen.
Auch wenn Sie die Wohnung bereits gekündigt haben und sich der Vermieter um die Weitervermietung Ihrer Wohnung selber bemühen muss, können Sie ihm die Veröffentlichung Ihrer Daten verbieten - im schlimmsten Fall gerichtlich.
Tipp: Mieterinnen und Mieter können in solchen Fällen dem Vermieter die Weitergabe persönlicher Daten präventiv untersagen. Einen entsprechenden Musterbrief «Begehren zur Sperrung der Weitergabe an Dritte (Internetpublikation)» finden Sie auf der Homepage www.edsb.ch des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.
(ai)
Auch wenn Sie die Wohnung bereits gekündigt haben und sich der Vermieter um die Weitervermietung Ihrer Wohnung selber bemühen muss, können Sie ihm die Veröffentlichung Ihrer Daten verbieten - im schlimmsten Fall gerichtlich.
Tipp: Mieterinnen und Mieter können in solchen Fällen dem Vermieter die Weitergabe persönlicher Daten präventiv untersagen. Einen entsprechenden Musterbrief «Begehren zur Sperrung der Weitergabe an Dritte (Internetpublikation)» finden Sie auf der Homepage www.edsb.ch des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.
(ai)
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