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K-Tipp 16/2022
04.10.2022
Letzte Aktualisierung:
05.10.2022
05.10.2022
Nein. Grundsätzlich gilt zwar: Weist der Erblasser im Testament bestimmte Objekte aus dem Nachlass bestimmten Personen zu und werden dadurch keine Pflichtteile verletzt, sind solche Teilungsvorschriften für die Erben verbindlich. Sind sich aber alle Erben einig, wie sie die Erbschaft verteilen wollen, können sie die Anordnungen des Verstorbenen ausser Acht lassen. Niemand kann sie zwingen, die Anordnungen des Verstorbenen zu respektieren – auch ein Willensvollstrecker nicht.
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