Nein. Laut Gesetz gilt: Wer in sogenannten günstigen Verhältnissen lebt, ist verpflichtet, sozialhilfebedürftige Verwandte in auf- und absteigender Linie zu unterstützen. Das heisst: Sie müssten Ihre Tochter nur dann finanziell unterstützen, wenn Sie in überdurchschnittlich guten finanziellen Verhältnissen leben. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall.