Ja. Der Vermieter muss Ihnen die Wohnung nach dem Umbau wieder in einem bezugsbereiten Zustand übergeben. Das heisst: Eine Baureinigung genügt nicht. Die Wohnung muss auch mehr als besenrein sein. Sie muss Ihnen so sauber übergeben werden wie damals beim Einzug.

Falls Sie es vorziehen, die Wohnung nach der Renovation selbst zu putzen, sollten Sie das Honorar dafür vorher mit dem Vermieter vereinbaren. Üblich sind für diese Reinigung 200 bis 400 Franken, je nach Aufwand.

Haben Sie dies vergessen, können Sie die Entschädigung auch nachträglich vom Vermieter verlangen. Da der Dreck dann aber weg ist, wird es schwierig zu beurteilen, ob und mit welchem Aufwand nachgeputzt wurde. Sollte sich der Vermieter quer stellen, bleibt nur der Gang zur Mieterschlichtungsstelle. Beweise wie etwa Fotos sind dann von Vorteil.

(dw)