Inhalt
Nein. Ein Revisor ist bei der Stockwerkeigentümergemeinschaft gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Stockwerkeigentümer können also die Jahresrechnung selber überprüfen. Oft übernimmt ein Eigentümer oder ein Mitglied des Ausschusses die Aufgabe des Revisors. Es ist jedoch sinnvoll, dass der Revisor buchhalterische Basiskenntnisse hat. Sollte bei Ihnen kein Miteigentümer diese Kontrolle wahrnehmen wollen, können Sie einen professionellen und unabhängigen Revisor damit beauftragen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden