Inhalt
Ja. Auch wenn es die Versicherungsgesellschaften teilweise anders sehen: Das Ereignis, das den Schadenanspruch begründet, entsteht beim Auszug aus einer Mietwohnung. Da Sie im Zeitpunkt des Auszugs versichert waren, muss Ihre aktuelle Privathaftpflichtversicherung für den ganzen Schaden aufkommen. Um solche Situationen zu verhindern, kann es sich lohnen, bei einem Wechsel der Versicherung bereits bestehende grössere Schäden der bisherigen Gesellschaft zu melden. Allenfalls erhalten Sie dann eine pauschale Entschädigung.
Buchtipp
Der «Saldo»-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick» hilft Ihnen, damit Sie mit Ihrem Vermieter auf Augenhöhe verhandeln können. Er enthält zudem viele praktische Musterbriefe. Bestellen Sie das Buch (4. Auflage, 135 Seiten, Fr. 27.–) auf www.ktipp.ch.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden