Ja. Wenn Sie sowohl den Ehe- als auch den Erbvertrag aufheben wollen, muss die Vertragsaufhebung von einem Notar beurkundet werden. Möchten Sie hingegen nur den Erbvertrag aufheben, reicht eine schriftliche, von Ihnen und Ihrem Mann unterzeichnete Vereinbarung.
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Alles Wichtige über die verschiedenen Formen der Partnerschaft: Was gesetzlich geregelt ist und was Sie selber vereinbaren können.
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