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K-Tipp 04/2022
22.02.2022
Ja. Nutzniesser einer Liegenschaft müssen nur für die gewöhnlichen Unterhalts- und Reparaturarbeiten aufkommen. Grössere Reparaturen und Erneuerungen gehen zulasten des Eigentümers. In diese Kategorie fällt der Ersatz für Fenster. Deshalb müssen Sie als Eigentümer dafür aufkommen.
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