«Muss ich als Mieter den Rasen mähen?»
Dürfen Mieter den Garten frei umgestalten? Kann der Vermieter das Aufstellen von Spielgeräten verbieten? Antworten der K-Tipp-Rechtsberatung auf häufig gestellte Fragen.
Inhalt
Haus & Garten 2/2006
22.03.2006
Muss ich den Rasen mähen, auch wenn ich der Meinung bin, eine Blumenwiese wäre schöner? Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit Garten zur Mitbenützung.
Rasenmähen gehört zur üblichen Gartenpflege, für die der Mieter im Rahmen des kleinen Unterhalts zuständig ist. Dazu zählen etwa auch die Beseitigung von Unkraut sowie Schneiden von kleineren Hecken und Büschen. Das Schneiden von Bäumen erfordert aber Fachwissen; es gehört daher zur Unterhaltspflicht des Vermieters. Meis...
Muss ich den Rasen mähen, auch wenn ich der Meinung bin, eine Blumenwiese wäre schöner? Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit Garten zur Mitbenützung.
Rasenmähen gehört zur üblichen Gartenpflege, für die der Mieter im Rahmen des kleinen Unterhalts zuständig ist. Dazu zählen etwa auch die Beseitigung von Unkraut sowie Schneiden von kleineren Hecken und Büschen. Das Schneiden von Bäumen erfordert aber Fachwissen; es gehört daher zur Unterhaltspflicht des Vermieters. Meistens sind die Pflichten des Mieters betreffend Gartenpflege im Vertrag näher umschrieben.
Kürzlich war ein Gärtner im Garten unseres Miethauses und hat die Bäume geschnitten. Muss der Hauseigentümer diese Rechnung bezahlen?
Ja. Er kann die Kosten für gewöhnliche Gartenarbeiten jedoch über die Nebenkosten auf die Mieter überwälzen. Dazu gehören Rasen mähen, Unkraut beseitigen oder eben das Schneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen. Die Kosten werden auf alle Mieter verteilt, sofern alle den Garten mitbenützen können. Darf der Garten jedoch nur von einem Mieter genutzt werden, sind die Gärtnerkosten auch nur ihm zu belasten. Die Kosten für grössere Gartenarbeiten (z. B. Neugestaltung des Gartens, Setzen von neuen Pflanzen) darf hingegen nicht über die Nebenkosten verrechnet werden, da diese bereits in der Nettomiete inbegriffen sind. Umstritten ist, ob der Winterschnitt bei Bäumen über die Nebenkosten abgerechnet werden darf. Um Klarheit zu schaffen, müsste dieser Posten ausdrücklich in den Nebenkosten aufgeführt sein.
Ich möchte an der Hauswand ein schmales bestehendes Beet zu einem Gemüsebeet machen und ein paar Tomatenstauden pflanzen. Darf ich das?
Ja, sofern in diesem Beet nur Unkraut wächst. Falls Sie aber gepflanzte Büsche oder Blumen beseitigen müssten, ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters nötig. Es sei denn, Sie sind gemäss Vertrag selber für die Bepflanzung zuständig.
Was muss ich tun, wenn ich rund die Hälfte des Gartens zu Gemüsebeeten umändern und einen Komposthaufen anlegen möchte? Zudem habe ich daran gedacht, ein Biotop zu bauen.
Für die Gemüsebeete und das Biotop müssen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen, da es sich um dauerhafte Veränderungen und Erneuerungen des Gartens handelt. Ansonsten können Sie dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig werden und müssten beim Auszug den Garten auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Den Komposthaufen können Sie jedoch ohne Erlaubnis des Vermieters aufstellen. Dieser kann jederzeit wieder beseitigt werden.
Brauche ich auch eine schriftliche Zustimmung, wenn ich einen Teil des Rasens mit Rasengittersteinen belegen möchte, damit ich mein Auto parkieren kann?
Ja, eine solche brauchen Sie, da es sich um eine dauerhafte Veränderung handelt.
Wer ist verantwortlich für die Rosen und Kletterpflanzen an der Hausfassade, die mir nicht gefallen und die ich deshalb auch nicht schneiden werde?
Das Zurückschneiden solcher Pflanzen gehört zu den Pflichten des Mieters. Sie müssen die Pflanzen auch schneiden, wenn Sie Ihnen nicht gefallen. Sie haben den Garten so gemietet.
Mein Vermieter will mir verbieten, dass ich die in der Gartenabteilung von Grossverteilern erhältlichen Plastik-Spielgeräte auf dem Rasen aufstelle. Darf er das?
Nein, Sie haben den Garten zur Mitbenützung gemietet und dürfen deshalb Spielgeräte aufstellen.
Der Vermieter ist auch der Meinung, ein Kinderbassin schade dem Rasen. Kann er mir verbieten, ein solches aufzustellen?
Sie dürfen ein Kinderbassin aufstellen, dies gehört zur üblichen Benützung eines Gartens. Falls der Rasen jedoch regelmässig gepflegt wird, kann der Vermieter verlangen, dass das Bassin abends entfernt oder von Zeit zu Zeit verschoben wird, damit sich auf dem Rasen keine braunen Flecken bilden.
Für den Rasenmäher und die Gartengeräte möchte ich einen kleinen Geräteschuppen aufstellen. Brauche ich dazu wirklich eine Baubewilligung? Und wie ist es, wenn ich eine Pergola oder einen Fahrradunterstand aufstellen will?
Diese Fragen werden je nach Objekt und Ortschaft unterschiedlich geregelt. Daher gilt: Fragen Sie bei der Gemeinde. Für einen Geräteschuppen oder Velounterstand (siehe auch Seite 26) ist meist eine Baubewilligung nötig, für eine kleinere Pergola oder einen einfachen Veloständer ohne Dach jedoch nur in den seltensten Fällen.
(ohs/st)