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Nein. Der 1. August ist laut Bundesverfassung für alle Angestellten in der Schweiz frei und bezahlt. Dies gilt also auch für Angestellte im Stundenlohn. Dieser Anspruch besteht somit zusätzlich zur Anzahl Ferientage.
Konkretes Beispiel: Wenn Sie dieses Jahr vom Montag, 28. Juli, bis Freitag, 1. August, in den Ferien waren, darf Ihnen der Arbeitgeber nur vier Tage vom Ferienkonto abziehen und nicht fünf.
Nebst den eidgenössischen Feiertagen gibt es auch kantonale Feiertage. Hier gilt: Wer im Monatslohn arbeitet, hat Anspruch auf bezahlte Feiertage. Dies selbst dann, wenn im Arbeitsvertrag das Gegenteil steht.
Anders bei Stundenlöhnern: Sie haben laut Gesetz keinen Anspruch auf bezahlte Feiertage. Deshalb spielt es bei ihnen keine Rolle, ob ein Feiertag in die Ferien fällt.
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Arbeitsrecht
Einer Mitarbeiterin im Stundenlohn werden während ihrer Ferien auch nur die Tage vom Ferienguthaben abgezogen, an denen sie effektiv arbeiten würde, wenn sie nicht Ferien hätte. Wenn Sie also beispielsweise jeweils von Montag bis Mittwoch arbeiten, werden Ihnen der 24. und der 31. Dezember 2018 sowie - sofern der 2. Januar an Ihrem Arbeitsort kein Feiertag ist - der 2. Januar 2019 vom Ferienguthaben abgezogen.
Ferien/Weih.Neujahr
Für eine Std.lohn Mitarbeiterin im 60% Pensum. Wenn Sie 22.12.18-5.1. 19Ferien nimmt !?!? Ist der Weih.tag Stephantag und Neujahrstag als Ferientag dszuzurechnen? Oder um diese Tage herum zu rechnen. Wieviel bezogene Tage hat Sie
80% Anstellung
Wo finde ich diesen Passus, dass Monatslöhner Anspruch auf bezahlte Feiertage haben? Ich arbeite jeweils montags nicht, bekomme daher den Ostermontag und Pfingstmontag nicht bezahlt.