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Nein. In der Schweiz besteht keine Ausweispflicht – auch nicht für Ausländer. Aus diesem Grund sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Ausweis ständig bei sich zu haben.
Aber: Wenn Sie von der Polizei einer Straftat verdächtigt werden sollten, kann man Sie zwecks Abklärung Ihrer Identität auf den Posten mitnehmen.
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Ausweispflicht
Eine Ausweispflicht bestünde nur, wenn das gesetzlich vorgeschrieben wäre. Ein Gesetz, in dem ausdrücklich stehen würde, dass man nicht verpflichtet ist, immer einen Ausweis bei sich zu haben, gibt es nicht. Folglich ist man nicht verpflichtet, ständig einen Ausweis bei sich zu tragen.
Rechtliche Grundlage für "keine Ausweispflicht" ?
Guten Tag sehr geehrtes Ktipp-Team, bei diesem Beitrag gibt es leider keine Quellenangabe. Können Sie mir bitte sagen, in welchem Gesetz oder in welcher Verordnung beschrieben ist, dass in der Schweiz keine Ausweispflicht und Mitführpflicht für Ausweise besteht? Ich bin aus aktuellem Anlass auf diese Frage gekommen, selber nicht fündig geworden und stiess bei meiner Suche nach dem rechtlichen "Beleg" auf Ihren Beitrag aus dem Jahre 2014. Besten Dank & Freundliche Grüsse