Inhalt
Ja. Apotheken dürfen die Beratungsgebühr mehrfach verlangen. Patienten haben zwei Möglichkeiten, diese Gebühr nur einmal zu zahlen oder gar nicht: Sie beziehen eine möglichst grosse Menge des benötigen Medikaments auf einmal. Oder sie suchen sich eine Apotheke, die auf diese Gebühr verzichtet. Es gibt viele davon.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden