Ja. Das Ersetzen eines defekten Kuchenblechs ist Teil des kleinen Unterhalts, für den Mieterinnen und Mieter selber aufkommen müssen.

Zum kleinen Unterhalt gehören auch die Reinigung der Wohnung und kleinere Ausbesserungen, die die Summe von rund 150 Franken nicht übersteigen. Die genaue Höhe des Betrags hängt vom Ortsgebrauch ab. Diese erfahren Sie bei der zuständigen Mietschlichtungsstelle.

Andere Beispiele für den kleinen Unterhalt sind das Auswechseln des Duschschlauches oder das Ersetzen der Dampfabzugsmatte.

(bw)

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