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Dies kommt aber nur dann zum Tragen, wenn die Ehe durch den Tod eines Gatten beendet wird. Bei der Gütergemeinschaft wird also im Todesfall das ganze vorhandene Guthaben hälftig geteilt - und dazu gehören auch sämtliche erhaltenen Erbschaften.
Wird die Ehe hingegen durch Scheidung aufgelöst, sieht das Gesetz vor, dass jeder Ehegatte diejenigen Vermögenswerte erhält, die er in die Ehe eingebracht hat oder die ihm während der Ehe durch Schenkung oder Erbe zugefallen sind.
Fazit für Sie: Sollten Sie sich scheiden lassen, müssen Sie das geerbte Elternhaus nicht mit Ihrem Ehemann teilen.
(dw)
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