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17.06.2020
Nein. Ist das Protokoll fehlerhaft oder unvollständig, können Sie vom Protokollführer oder Verwalter bis zur nächsten Versammlung eine Berichtigung verlangen. Dann entscheidet die Gemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss, welche Version des Protokolls definitiv wird.
Trotzdem ist es ratsam, jeweils rasch eine Berichtigung zu verlangen. Weil sich die Teilnehmer dann noch am ehesten daran erinnern, wie die Versammlung ablief.
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