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Nein. Sollten Sie einmal urteilsunfähig werden, fragt die Erwachsenenschutzbehörde beim Zivilstandsamt nach, ob ein Registereintrag über einen Vorsorgeauftrag vorhanden ist. Da Sie den Ort der Deponierung registrieren liessen, wird Ihr Vorsorgeauftrag auf diesem Weg gefunden.
Anders ist es, wenn man den Ort der Deponierung seines Vorsorgeauftrags nicht beim Zivilstandsamt ins Personenstandsregister eintragen liess. Dann sollte man den Hinterlegungsort der Erwachsenenschutzbehörde am neuen Wohnort melden.
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