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Ja. Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80 Prozent des Verdienstausfalls. Als Sie erneut 50 Prozent arbeiten konnten, musste Ihr Arbeitgeber den Lohn für diese 50 Prozent wieder aus der eigenen Tasche zahlen. Sie hatten somit nur noch die Hälfte der bis dahin erhaltenen Kurzarbeitsentschädigung zugut. Die andere Hälfte müssen Sie zurückzahlen, da die zu hohen Lohnzahlungen Ihres Chefs irrtümlich erfolgt sind. Der Arbeitgeber wiederum muss allenfalls zu Unrecht bezogene Kurzarbeitsentschädigungen an die Arbeitslosenkasse zurückzahlen.
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Muss ich den zuviel bezahlten Betrag zurück zahlen?
Ich frage mich, wieso Menschen so etwas überhaupt fragen!!?? Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass man etwas, das einem nicht zusteht, zurück gibt. Wenn man schon von Anbeginn an nicht so ehrlich ist, und meldet, wenn man merkt, dass man zu viel bekommen hat (und das merkt jeder!), dann doch allerspätestens dann, wenn man darüber informiert wird!