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17.06.2020
Ja. Wer in die Schweiz zieht, muss sich innert dreier Monate bei einer Krankenkasse anmelden. Bei späterer Mitteilung darf die Kasse laut Gesetz zur Prämie einen Zuschlag erheben. Dieser beträgt je nach finanzieller Lage des Versicherten 30 bis 50 Prozent der Prämie und wird über die doppelte Dauer der Verspätung erhoben, maximal fünf Jahre. Ihre Freundin muss den Zuschlag also vier Jahre lang zahlen. Das gilt auch dann, wenn sie in dieser Zeit die Versicherung wechselt.
Achtung: Die Versicherung übernimmt keine Krankheitskosten, die dem Versicherten vor einem verspäteten Beitritt entstanden sind.
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