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K-Tipp 15/2005
21.09.2005
Ja. Es ist zwar richtig, dass eine vom Einkaufszentrum beauftragte Sicherheitsfirma keine eigentlichen Bussen ausstellen darf. Bei dem Zettel, den Sie erhalten haben, handelt es sich denn auch nicht um eine Busse; das Einkaufszentrum ersucht Sie vielmehr um Bezahlung einer Entschädigung für seine Kontrollkosten.
Zahlen Sie diese Umtriebsentschädigung nicht, folgt in der Regel eine Verzeigung bei der Polizei wegen Missachtung eines richterlichen Verbots - falls ein solches erlassen wurde.
Mit einem solchen Verbot kann das Center als Eigentümerin des Grundstücks via Richter die Benutzungsordnung festlegen. Es kann die Benützung für Unbefugte verbieten und bestimmen, wer unter welchen Voraussetzungen parkieren darf. In Ihrem Fall war eine Parkgebühr verlangt.
Das entsprechende Verbot muss gut sichtbar in der Einfahrt zur Tiefgarage signalisiert sein.
Übrigens: Die nach einer Verzeigung ausgesprochene Busse fällt bestimmt höher aus als die 20 Franken Umtriebsentschädigung.
(oh)
Zahlen Sie diese Umtriebsentschädigung nicht, folgt in der Regel eine Verzeigung bei der Polizei wegen Missachtung eines richterlichen Verbots - falls ein solches erlassen wurde.
Mit einem solchen Verbot kann das Center als Eigentümerin des Grundstücks via Richter die Benutzungsordnung festlegen. Es kann die Benützung für Unbefugte verbieten und bestimmen, wer unter welchen Voraussetzungen parkieren darf. In Ihrem Fall war eine Parkgebühr verlangt.
Das entsprechende Verbot muss gut sichtbar in der Einfahrt zur Tiefgarage signalisiert sein.
Übrigens: Die nach einer Verzeigung ausgesprochene Busse fällt bestimmt höher aus als die 20 Franken Umtriebsentschädigung.
(oh)
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