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K-Tipp 10/2005
18.05.2005
Nein. Sie müssen die Krankenkassen-Franchise der Grundversicherung nur einmal pro Kalenderjahr bezahlen - auch wenn Sie das Pech haben, im gleichen Jahr krank zu werden und zu verunfallen.
Der Grund: Die Krankenkasse macht bei den Abrechnungen keinerlei Unterschied zwischen Krankheit und Unfall.
Das Gleiche gilt für den Selbstbehalt. Sobald Sie die Franchise vollständig abbezahlt haben, müssen Sie laut Gesetz weiterhin von jeder Rechnung 10 Prozent selber bezahlen - allerdings begrenzt auf maximal 700 Franken pro Kalenderjahr. Ob Unfall oder Krankheit, spielt auch hier keine Rolle.
Der gleiche Grundsatz gilt bei den 10 Franken, die alleinstehende Personen für jeden Spitaltag selber bezahlen müssen (siehe K-Tipp 8/05). Diese 10 Franken schulden Alleinstehende in jedem Fall - also bei Krankheit und bei Unfall.
(ch)
Der Grund: Die Krankenkasse macht bei den Abrechnungen keinerlei Unterschied zwischen Krankheit und Unfall.
Das Gleiche gilt für den Selbstbehalt. Sobald Sie die Franchise vollständig abbezahlt haben, müssen Sie laut Gesetz weiterhin von jeder Rechnung 10 Prozent selber bezahlen - allerdings begrenzt auf maximal 700 Franken pro Kalenderjahr. Ob Unfall oder Krankheit, spielt auch hier keine Rolle.
Der gleiche Grundsatz gilt bei den 10 Franken, die alleinstehende Personen für jeden Spitaltag selber bezahlen müssen (siehe K-Tipp 8/05). Diese 10 Franken schulden Alleinstehende in jedem Fall - also bei Krankheit und bei Unfall.
(ch)
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