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Nein. Sie müssen zwar die Kaufquittung aufbewahren, nicht aber die Originalverpackung. Sollte ein Gerät während der Garantiefreist kaputtgehen, können Sie es ohne Originalschachtel oder in einer anderen Verpackung dem Verkäufer zurückbringen. Er kann Ihre Mängelrechte nicht aushebeln, indem er die Originalverpackung verlangt. Die betreffende Klausel ist unwirksam.
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