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Nein. Die Offerte des Zimmermanns enthielt keinen Pauschalpreis. Es handelte sich offenbar um einen ungefähren Kostenansatz, also um eine Schätzung. Übersteigt die Schlussrechnung diesen Betrag, stellt sich die Frage nach der Ursache. Die können Sie beim Zimmermann abklären.
Was in Ihrem Fall gesagt werden kann: Es handelt sich klar um eine unverhältnismässige Überschreitung des Kostenvoranschlags. 20 Prozent sind bei einem Umbau normalerweise das Maximum, das Sie akzeptieren müssen. Dies, wenn die Abweichung von der Schätzung durch einen Mehraufwand begründet ist. Übersteigt eine Rechnung diese 20 Prozent, müssten ganz ausserordentliche Gründe vorliegen, was nur selten der Fall ist.
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