Ja. Nach erfolgter Reparatur darf der Händler das Gerät zurückbehalten, bis Sie den Preis bezahlt haben. Der Fernseher dient ihm dabei als Sicherheit für seine Rechnung. Die Juristen reden hier vom Retentionsrecht.

Sind Sie mit der Höhe des geforderten Betrages für die Reparatur nicht einverstanden, wollen den Fernseher aber trotzdem unbedingt zurück, müssen Sie notgedrungen die volle Rechnung bezahlen. Danach bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, den aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigten Kostenanteil auf dem Gerichtsweg zurückzuholen.

(dw)