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12.11.2019
Nein. Sie können die Rechnung innert 20 Tagen entweder beim Betreibungsamt oder beim Gläubiger begleichen. Auf jeden Fall geschuldet sind die ursprüngliche Forderung plus die im Zahlungsbefehl aufgeführten Betreibungskosten. Wenn Sie die offene Rechnung auf dem Betreibungsamt zahlen, kostet das eine zusätzliche Gebühr von 5 bis 500 Franken. Es ist deshalb günstiger, den geschuldeten Betrag direkt an den Gläubiger zu bezahlen.
Übrigens: Der Eintrag im Betreibungsregister bleibt bestehen, wenn Sie die Schuld tilgen. Sie können den Gläubiger aber bitten, die Betreibung nach der Bezahlung zurückzuziehen oder Ihnen eine Vollmacht zur Löschung des Eintrags auszustellen.
Eine Mustervorlage für eine «Vereinbarung zwecks Löschung einer Betreibung» finden Sie im Internet auf www.ktipp.ch " Service " Musterbriefe.
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