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23.04.2020
Nein. Die Sperrfrist entfällt, wenn der Vermieter dringenden Eigenbedarf für sich selber oder für nahe Angehörige geltend machen kann. Nach dem Kauf der Wohnung könnten Sie dem Mieter also kündigen, weil Sie selber einziehen wollen. Dies ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf den nächsten ortsüblichen Termin möglich.
Gut zu wissen: Auch wenn Sie wegen Eigenbedarf kündigen, müssen Sie damit rechnen, dass der Mieter bei der Schlichtungsbehörde ein Erstreckungsbegehren einreicht. Und er kann vom Vermieter Schadenersatz verlangen.
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