Nein. Wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, übernimmt grundsätzlich der Staat die Verfahrenskosten.

Von dieser Regel wird nur ausnahmsweise abgewichen: wenn dem Beschuldigten ein konkreter Vorwurf gemacht werden kann, weil er gegen eine rechtliche Norm verstiess oder wenn er das Verfahren schuldhaft verursachte.

Ihnen kann man nichts vorwerfen. Sie haben sich vielmehr der Polizei gegenüber kooperativ verhalten, indem Sie in den Drogenschnelltest und in die ­Blutentnahme eingewilligt haben. 

Dass der Drogenschnelltest keinen eindeutigen Befund ergeben hat, kann man Ihnen nicht vorwerfen. Es ist bekannt, dass der Schnelltest bei Cannabis fehlerhaft ist. Entsprechend müssten die Verfahrenskosten in Ihrem Fall von der Staatskasse übernommen werden.