Ja. Bis anhin war nicht Ihr jeweiliger Einsatzbetrieb Ihr Arbeitgeber, sondern die Temporärfirma. Durch eine Festanstellung entsteht ein neues Arbeitsverhältnis mit einem neuen Arbeitgeber. Laut Bundesgericht gilt daher: Es darf eine Probezeit von bis zu drei Monaten vereinbart werden, selbst wenn die Parteien sich schon kennen und es sich um die gleiche Tätigkeit handelt.
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