Ja. Grundsätzlich müssen sich Angestellte eine kurzfristige Verschiebung bereits gebuchter Ferien  zwar nicht gefallen lassen. In Notfällen darf der Arbeitgeber den Bezug der Ferien aber auch kurzfristig untersagen. Etwa dann, wenn die Firma durch die Grippewelle in Schwierigkeiten käme, weil nicht jeder gesunde Arbeitnehmer verfügbar ist.

Sollten Sie tatsächlich nicht in die Skiferien fahren können, darf Ihnen ­daraus jedoch kein fi­nanzieller Schaden ent­stehen. Das heisst: Der ­Arbeitgeber muss Ihnen die durch die Verschiebung entstehenden Kosten vollumfänglich ersetzen – zum Beispiel die allfälligen Kosten für die Annullierung der Ferienhaus­miete.  


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