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Nein. In Ihrem Mietvertrag wird die Mehrwertsteuer nicht explizit erwähnt. Sie schulden nur den Mietzins, der im Vertrag festgelegt wurde. Wenn Ihr Vermieter den Mietzins ändern will, weil er Mehrwertsteuern abliefern muss, kann er den bisherigen Mietvertrag unter Berücksichtigung der vereinbarten Frist kündigen. Danach kann er Ihnen einen Vertrag zu einem höheren Zins anbieten.
Für Vermieter gilt: Grundsätzlich ist die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt. Doch das Bundesgesetz kennt in folgenden Fällen eine Ausnahme:
- Vermietung von Sälen im Gastgewerbe sowie Vermietung von Wohn- und Schlafräumen an Gäste
- Vermietung von Campingplätzen
- Vermietung von Parkplätzen, wenn keine Immobilie dazugemietet wird
- Vermietung von Messestandflächen und einzelnen Räumen in einem Messe- oder Kongressgebäude
- Vermietung von Schliessfächern
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