Nein. In Ihrem Miet­vertrag wird die Mehrwertsteuer nicht explizit erwähnt. Sie schulden nur den Mietzins, der im ­Vertrag festgelegt wurde. Wenn Ihr Vermieter den Mietzins ändern will, weil er Mehrwertsteuern abliefern muss, kann er den ­bisherigen Mietvertrag unter Berücksichtigung der vereinbarten Frist kündigen. Danach kann er ­Ihnen einen Vertrag zu ­einem ­höheren Zins anbieten.

Für Vermieter gilt: Grundsätzlich ist die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt. Doch das Bundesgesetz kennt in folgenden Fällen eine Ausnahme:

  • Vermietung von Sälen im Gastgewerbe sowie Vermietung von Wohn- und Schlafräumen an Gäste
  • Vermietung von Campingplätzen
  • Vermietung von Parkplätzen, wenn keine Im­mobilie dazugemietet wird
  • Vermietung von Messestandflächen und einzelnen Räumen in einem Messe- oder Kongress­gebäude
  • Vermietung von Schliessfächern