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17.06.2020
Ja. Für den Rückzug einer Betreibung darf das Betreibungsamt folgende Kosten in Rechnung stellen:
5 Franken für die Protokollierung des Rückzugs,
8 Franken für das Erstellen der Rechnung,
Fr. 5.30 für das Zustellen der Rechnung.
Das hat das Bundesgericht so bestätigt (Urteil 5A_172/2016). Sie können aber die Ihnen vom Betreibungsamt in Rechnung gestellten Kosten beim säumigen Mieter einfordern.
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