Nein, für seine Schulden ist nur Ihr Freund selbst zuständig. Ausnahme: Sie ­haben einen Vertrag gemeinsam unterzeichnet – etwa einen Mietvertrag. ­Beachten Sie allerdings: Auch wenn Sie nicht für die Schulden ­Ihres Freundes aufkommen ­müssen, kann das Inkassobüro trotzdem eine Betreibung gegen Sie einleiten. Denn in der Schweiz darf jeder jeden ­betreiben. Das Betreibungsamt prüft nicht, ob eine Betreibung begründet ist. 

Deshalb ist auch die ­Bestreitung der Schuld einfach und kostenlos: Auf dem Zahlungsbefehl unter «Rechts­vorschlag» unterschreiben und innert zehn Tagen ans Betreibungsamt zurücksenden. Damit ist die Betreibung aufgehoben.

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