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17.06.2020
Nein, für seine Schulden ist nur Ihr Freund selbst zuständig. Ausnahme: Sie haben einen Vertrag gemeinsam unterzeichnet – etwa einen Mietvertrag. Beachten Sie allerdings: Auch wenn Sie nicht für die Schulden Ihres Freundes aufkommen müssen, kann das Inkassobüro trotzdem eine Betreibung gegen Sie einleiten. Denn in der Schweiz darf jeder jeden betreiben. Das Betreibungsamt prüft nicht, ob eine Betreibung begründet ist.
Deshalb ist auch die Bestreitung der Schuld einfach und kostenlos: Auf dem Zahlungsbefehl unter «Rechtsvorschlag» unterschreiben und innert zehn Tagen ans Betreibungsamt zurücksenden. Damit ist die Betreibung aufgehoben.
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