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K-Tipp 01/2006
11.01.2006
Es kommt auf den Verwendungszweck der Wohnung an. Benutzen Sie Ihre Ferienwohnung rein privat, müssen Sie keine zusätzlichen Empfangsgebühren bezahlen. Dies gilt übrigens auch für das Radio in Ihrem Privatauto.
Vermieten Sie aber Ihre Wohnung, müssen Sie für Radio und TV nochmals separate Gebühren bezahlen. Das Gesagte gilt für die Radio- und Fernsehempfangsgebühren, die von der Inkassostelle Billag eingetrieben werden.
(dw)
Vermieten Sie aber Ihre Wohnung, müssen Sie für Radio und TV nochmals separate Gebühren bezahlen. Das Gesagte gilt für die Radio- und Fernsehempfangsgebühren, die von der Inkassostelle Billag eingetrieben werden.
(dw)
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