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K-Tipp 03/2022
08.02.2022
Letzte Aktualisierung:
14.02.2022
14.02.2022
Nein. Weder im Kanton Zürich noch in anderen Kantonen müssen Sie solche Naturalleistungen versteuern. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie berufstätig sind oder nicht. Im Gegenzug kann Ihr Freund die anteilsmässigen Miet- und Haushaltskosten nicht von seinem Einkommen abziehen.
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