Nein. Es gibt keine Vorschrift, wonach ein Testament nur mit den vollständigen amtlichen Namen gültig wäre. Wichtig ist: Der Verfasser eines Testaments muss eindeutig identifiziert werden können. Ein Testament muss deshalb von Anfang bis Ende von Hand geschrieben und eigenhändig datiert und unterschrieben werden. Strikte Regeln für die Unterschrift gibt es nicht. Auch ein Testament, das beispielsweise mit «Eure Mutter» unterschrieben wäre, ist gültig. Sie machen also nichts falsch, wenn Sie Ihr Testament so unterschreiben, wie Sie es auch sonst handhaben.
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