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23.04.2020
Nein. Die Beantwortung dieser Fragen ist freiwillig. Sie können die Antworten zum Zivilstand oder zum Arbeitgeber deshalb offen lassen. Der Arzt ist aber umgekehrt auch nicht gezwungen, Sie zu behandeln.
Tipp: Fragen Sie den Arzt, zu welchem Zweck er diese Angaben benötigt.
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