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K-Tipp 11/2022
31.05.2022
Letzte Aktualisierung:
02.06.2022
02.06.2022
Nein. Die bei einer Scheidung festgelegten Kinderunterhaltsbeiträge sollen den ordentlichen Unterhaltsbedarf der Kinder decken. Laut Gesetz muss der Unterhaltspflichtige nur bei unvorhergesehenen ausserordentlichen Bedürfnissen eines Kindes einen Extrabeitrag leisten. Dabei kann es sich zum Beispiel um hohe Arzt- oder Zahnarztrechnungen oder aus-serordentliche Schulkosten handeln. Die Kosten für Ferien sind keine unvorhergesehenen ausserordentliche Bedürfnisse.
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