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K-Tipp 13/2019
20.08.2019
Ja. Wenn Sie der Aufforderung des Sozialamts nicht Folge leisten, müssen Sie mit einer Kürzung der Sozialhilfe rechnen. Denn grundsätzlich gehen sowohl die Leistungen der AHV als auch die Leistungen der beruflichen Vorsorge der Sozialhilfe vor. Ein Vorbezug der AHV-Rente führt zwar zu einer lebenslangen Kürzung Ihrer Rente. Dafür erhalten Sie mehr Ergänzungsleistungen. (js)
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Schlimm
Also wenn ich das so lese! Wo bleibt die Menschenwürde...wo bleibt das Leben, wenn Suizide sich anhäufen, dann auf deren Schuld. Ist ja unglaublich wenn ich das so lese, dann wird mir echt Angst und Bange. Andere bekommen das Geld in den Allerwertesten geschoben, und ein anständiger Bürger, wird bestraft. Ist er denn ein Mörder oder Verbrecher??? Ich gehöre auch (noch) zum Mittelstand. Und die Angst genau da zu landen, kurz bevor man Obdachlos wird. Anders kann ich das nicht sagen. Am wie soll er dann davon leben, wenn er das Geld jetzt schon brauchen muss? Sowas nennt sich Sozialhilfe...tut mir leid, ist es in meinen Augen nicht. Da kann ich mich ja auf was gefasst machen. Wie soll man da seinen Lebensabend noch leben können? So viele Leben unter dem was man Leben nennt. Eine Schande für die Schweiz. Aber gut, nun weiss ich wieder etwas mehr, was einem erwarten kann.
AHV-Vorbezug
Obige Aussage ist zu relativieren. Zwar sollte die EL die ZWANGS-Kürzung ausgleichen, aber wenn man von der EL-Stelle abgestraft wird (Vermögensverbrauch/Verzehr welcher nicht mit x-Quittungen belegt werden kann) sieht alles ganz anders aus! Entweder wird einem übermässiger Verbrauch und/oder nicht belegter Verzehr vorgeworfen/angedichtet! Die Beweislast wird von Staates wegen umgekehrt und man muss das Gegenteil beweisen können! Gelingt das nicht gehen sämtliche Geldleistungen welche ein nach BV würdiges Leben im Alter ermöglichen sollen flöten, im Kt. ZH zB. die Kantonale Beihilfe, der Gemeindezuschuss (Fr. 525.-/Mt.!), kein Mietzinszuschuss Fr. 275.-! und man wird auf Sozialhilfe-Niveau runtergespart/gestraft, Lebensbedarf max. Fr. 986.-! ein gesellschaftspolitischer Missstand erster Güte der mit der EL-Reform Einführung 2021 grosse Teile der Mittelschicht betreffen wird! Wegen der künftigen Mietzinsmaxima wurde auf das von vielen Parteien und Interessensverbänden angedrohte Referendum fatalerweise verzichtet! Ein Bückling vor der unsäglichen Spar-Politik der Bürgerlichen wie damals bei der SKOS!