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30.10.2013
Ja. Seit dem Austritt Ihres Sohnes haben Sie keinen Anspruch mehr auf den Rabatt. Aus diesem Grund müssen Sie ab diesem Zeitpunkt wieder den vollen Mitgliederbeitrag zahlen. Da es sich bei den Mitgliederbeiträgen eines Vereins um sogenannte periodische Zahlungen handelt, verjähren diese Forderungen erst nach fünf Jahren. Ein Verein kann also für die letzten fünf Jahre einen zu Unrecht gewährten Rabattbetrag zurückfordern.
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