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Nein. Wenn klar ist, dass eine gesundheitliche Störung keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung hat, müssen Angestellte den Arbeitgeber darüber nicht informieren – weder beim Bewerbungsgespräch noch später. Das gilt auch in Ihrem Fall.
Der Arbeitgeber muss nur dann informiert werden, wenn eine Krankheit oder ein Medikament das normale «Funktionieren» am Arbeitsplatz behindert oder verunmöglicht.
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