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K-Tipp 8/2007
25.04.2007
Nein, das muss der Arbeitgeber machen. Wenn Angestellte erkranken, ist es Aufgabe des Betriebes, eine Stellvertretung zu organisieren.
Das ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Er muss nämlich die Gesundheit der Angestellten schonen - und kann deshalb von kranken Angestellten nicht verlangen, dass sie quasi vom Krankenbett aus Organisatorisches erledigen.
(bw)
Das ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Er muss nämlich die Gesundheit der Angestellten schonen - und kann deshalb von kranken Angestellten nicht verlangen, dass sie quasi vom Krankenbett aus Organisatorisches erledigen.
(bw)
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