Inhalt
23.04.2020
Nein. Laut Gesetz kann zwar der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien bestimmen. Er darf einen Angestellten aber nicht ohne besonderen Grund sehr kurzfristig in die Ferien schicken. Ferien müssen in der Regel möglichst einige Wochen im Voraus bekanntgegeben werden, in der Kündigungsfrist möglichst mindestens zwei Wochen vorher. Sollte Ihre Chefin darauf beharren, dass Sie nächste Woche zu Hause bleiben, wäre ein Abzug von Ihrem Ferienguthaben also kaum zulässig.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden