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23.07.2020
Nein. Sie haben Ihrem Freund monatlich einen bestimmten Geldbetrag überwiesen, deshalb stehen Ihnen auch die Rechte einer Mieterin zu. Das wäre übrigens selbst dann der Fall, wenn Sie auf andere Weise – etwa mit der Übernahme von Haushaltsarbeiten – eine Gegenleistung erbracht hätten.
Ihr Freund muss Ihnen somit ordentlich und auf dem amtlichen Formular kündigen. Da vertraglich nichts abgemacht wurde, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate auf den ortsüblichen Kündigungstermin. Letzteren finden Sie unter Angabe Ihrer Postleitzahl auf Mietrecht.ch/Schlichtungsbehörde.
Übrigens: Kein Mietverhältnis läge vor, wenn Ihr Freund Sie unentgeltlich bei sich hätte wohnen lassen. Dann könnte er Sie unverzüglich auf die Strasse stellen.
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