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02.08.2019
Ja. Die Versicherung darf nach einem Schadenfall mit der Zahlung der Versicherungsleistung vom Vertrag zurücktreten. Das gilt unabhängig von der Laufzeit des Vertrags.
Dieses Kündigungsrecht gilt nicht nur für die Autoversicherung, sondern für alle privaten Versicherungen. Laut Gesetz erlischt die Deckung bei einer Kündigung im Schadenfall 14 Tage nach Erhalt des Kündigungsbriefs. Das bedeutet für Sie: Sie müssen rasch eine neue Versicherung suchen, sonst müssen Sie die Nummernschilder Ihres Autos abgeben.
Tipp: Holen Sie unbedingt mehrere Offerten ein. Gerade bei vorbelasteten Lenkern sind die Prämien sehr unterschiedlich.
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