Nein. Wenn ein Verkäufer während der Garantiefrist ein defektes Gerät zur ­Reparatur an den Hersteller spediert, muss er die entstandenen Kosten selber übernehmen. Er darf sie nicht auf den Käufer beziehungsweise auf die Käuferin überwälzen. Das gilt selbst dann, wenn das Verkaufsgeschäft vom Gerätehersteller für den Transport zur Kasse ge­beten wurde.