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Als er erfuhr, dass im dritten Stock zufälligerweise eine weitere Mietwohnung frei war, hat er sich halt anders besonnen. Und weil Sie keinen andern Ersatz gefunden haben, müssen Sie die Septembermiete wohl oder übel bezahlen - also bis zu Ihrem nächsten ordentlichen Kündigungstermin.
Anders sähe der Fall aus, wenn der Vermieter den Ersatzmieter bewusst abge-worben hätte, um eine andere freie Wohnung zu belegen. Dieses Verhalten würde den Grundsatz von Treu und Glauben verletzen und Sie wären von der Zahlung des Septemberzinses befreit.
Ebenfalls befreit wären Sie als ausziehender Mieter, wenn sich der von Ihnen gesuchte Ersatzmieter vorbehaltlos verpflichtet hätte, die Mietwohnung zu übernehmen. Eine solche Erklärung müsste aus Beweisgründen schriftlich vorliegen.
(hrs)
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